Sie befinden sich hier:
UVV-Prüfungen an Toren
UVV-Prüfungen an Toren
Fremdkraftbetriebene Tore sind nach den Bestimmungen der Berufsgenossenschaften jährlich einer UVV-Prüfung nach Arbeitsstättenregel A 1.7 zu unterziehen.Wir sind als Sachkundige zur Prüfung von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren berechtigt, die erforderliche Prüfung durchzuführen und verfügen über das hierfür erforderliche Torschließkraftmeßgerät.